Sportheim Benutzungsbedingungen

Der Sportverein Riedlingen stellt das Sportheim unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:


Benutzungsbedingungen für das Sportheim SpVgg Riedlingen:

  • Jedes Mitglied des Sportvereins und auch nicht Mitglieder können das Sportheim belegen bzw. mieten.

  • Bei der Belegung haben die Sparten des Vereins absoluten Vorrang.

  • Bei der Belegung des Sportheims muss unbedingt rechtzeitig der Vereinsheim Verantwortlicher verständigt werden.

  • Im Sportheim besteht Rauchverbot.

  • Für die Benutzung des Sportheims ist eine Benutzungsgebühr in Höhe von € 160,-- (Dieser Betrag beinhaltet eine Getränkemindestabnahme im Wert von € 80,-) zu entrichten.

  • Auf die Getränkerechnung die sich über die Getränkemindestabnahme von € 80,-- beläuft, wird ein Rabatt von 20% gewährt.

  • In den Wintermonaten wird zusätzlich eine Heizpauschale in Höhe von € 20,-- erhoben.

  • Sportheimräume und Sportplatzgelände müssen vom Mieter gereinigt und geputzt werden (bis 11 Uhr des Folgetages).

  • Für das Überlassen von Geräten (Geschirrspülmaschine, Kontaktgrill, Friteuse, Backofen) werden pro Gerät/Tag € 10,-- fällig. Die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

  • Falls nötig wird ein Wirt und die Bedienungen vom Verein gestellt. Als Stundenlohn wird ein Betrag von € 7,-- festgelegt. In diesem Fall wird keine Miete erhoben und die Getränke müssen zu den Sportheimpreisen abgenommen werden.

  • Bier und alkoholfreie Getränke sind vom Sportheim zu den üblichen Sportheimpreisen zu beziehen.

  • Sämtliche sonstige Speisen und Getränke können selbst besorgt und angeschafft werden (Buffet, Schnaps, Wein).

  • Für eventuelle Schäden kommt der Benutzer auf.

  • Zur Absicherung der Forderungen (Benutzungsgebühr, Getränke, evtl. Schäden) wird eine Kaution von 200,-- € erhoben.