Sportheim Benutzungsbedingungen
Der Sportverein Riedlingen stellt das Sportheim unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
Benutzungsbedingungen für das Sportheim SpVgg Riedlingen:
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Jedes Mitglied des Sportvereins und auch nicht Mitglieder können das Sportheim belegen bzw. mieten.
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Bei der Belegung haben die Sparten des Vereins absoluten Vorrang.
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Bei der Belegung des Sportheims muss unbedingt rechtzeitig der Vereinsheim Verantwortlicher verständigt werden.
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Im Sportheim besteht Rauchverbot.
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Für die Benutzung des Sportheims ist eine Benutzungsgebühr in Höhe von € 160,-- (Dieser Betrag beinhaltet eine Getränkemindestabnahme im Wert von € 80,-) zu entrichten.
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Auf die Getränkerechnung die sich über die Getränkemindestabnahme von € 80,-- beläuft, wird ein Rabatt von 20% gewährt.
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In den Wintermonaten wird zusätzlich eine Heizpauschale in Höhe von € 20,-- erhoben.
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Sportheimräume und Sportplatzgelände müssen vom Mieter gereinigt und geputzt werden (bis 11 Uhr des Folgetages).
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Für das Überlassen von Geräten (Geschirrspülmaschine, Kontaktgrill, Friteuse, Backofen) werden pro Gerät/Tag € 10,-- fällig. Die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
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Falls nötig wird ein Wirt und die Bedienungen vom Verein gestellt. Als Stundenlohn wird ein Betrag von € 7,-- festgelegt. In diesem Fall wird keine Miete erhoben und die Getränke müssen zu den Sportheimpreisen abgenommen werden.
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Bier und alkoholfreie Getränke sind vom Sportheim zu den üblichen Sportheimpreisen zu beziehen.
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Sämtliche sonstige Speisen und Getränke können selbst besorgt und angeschafft werden (Buffet, Schnaps, Wein).
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Für eventuelle Schäden kommt der Benutzer auf.
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Zur Absicherung der Forderungen (Benutzungsgebühr, Getränke, evtl. Schäden) wird eine Kaution von 200,-- € erhoben.